Ich geh dann mal rüber

Der aktuelle Fall: Wenn Bedienstete oder Berater die Seite wechseln
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2022
    S.26-28
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht, ausgehend von einem Beschluss der VK Lüneburg (Beschluss vom 01.11.2021 VgK-38/2021), welche Auswirkung der Wechsel eines Beraters des öffentlichen Auftraggebers zu einem Bieterunternehmen während einer Ausschreibung, in der er beraten hat, zur Folge haben kann. Im zugrundeliegenden Fall des Wechsels eines Ingenieurs zu einem Bieterunternehmen reiche eine „Chinese Wall“ und sogar eine Zurückversetzung in den Stand vor Angebotsabgabe nicht aus, um die Wettbewerbsbeeinträchtigung zu beseitigen. Es sei der Ausschluss des Bieterunternehmens, welches nun vom ehemaligen Berater des öffentlichen Auftraggebers beraten werde, erforderlich. Ursächlich waren im konkreten Fall dabei auch, dass der Berater den anstehenden Wechsel nicht transparent gemacht hatte und zudem auch Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Mitbewerbern im Vergabeverfahren erlangt hatte. Der Verfasser zeigt abschließend noch einmal die Risiken aufgrund der Personalfluktuation sowie der Kunden- und Mandantenvielfalt bei Beratungsunternehmen hin.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin