EU-Arzneimittelstrategie: Auswirkungen auf Vergabeverfahren

Titeldaten
  • Antweiler, Clemens
  • 2022
    S.237-242
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Aufsatz

Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit der am 24.11.2021 veröffentlichen Arzneimittelstrategie für Europa und deren Auswirkungen auf das Vergabeverfahren und der darauf bezogenen Entschließung des Europäischen Parlaments. Diese neue Strategie diene dazu, Anregungen für den Arzneimittelsektor zu setzen und den Zugang zu den Arzneimitteln zu verbessern. Anlass hierfür sei die Corona-Pandemie gewesen. Zunächst stellt der Autor die in der Strategie ergriffenen Maßnahmen vor. Hierbei sollten die öffentlichen Auftraggeber Arzneimittel vermehrt durch Innovationspartnerschaften vergeben und dieses Instrument nutzen. Weiter werde offensiv gefordert, stärker qualitative Kriterien zu berücksichtigen, die dann beispielhaft aufgelistet werden. Als dritte Maßnahme wird die Gemeinsame Beschaffung empfohlen. Hier seien die Vorschläge der Kommission und des Parlaments aber unterschiedlich weit. Die Kommission habe nur angekündigt, regionale Initiativen unterstützen zu wollen, das europäische Parlament halte es für wichtiger, Aufträge gemeinsam durch die Kommission und die Mitgliedsstaaten zu vergeben. Der Autor stellt anschließend dar, welche Grenzen das Vergaberecht bei der Umsetzung der beiden Vorschläge setzt. Während es bei der Innovationspartnerschaft keine Probleme in der praktischen Umsetzung gebe, sind bei der Berücksichtigung von qualitativen, innovativen, sozialen und umweltbewussten Aspekten die Grenzen des § 97 ff. GWB einzuhalten. Der Beitrag befasst sich insbesondere mit den Regelungen zum Leistungsbestimmungsrecht, den Eignungskriterien, den Zuschlagskriterien und den dort normierten Ausführungsbedingungen. Abschließend werden noch die Konstellationen der Auftraggeber- und Auftragnehmermehrheit dargestellt. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das Vergaberecht hinreichend Instrumente zur Verfügung stellt, die Arzneimittelstrategie der Kommission und die Entschließung des Europäischen Parlaments umzusetzen.
Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main