Mehraufwand des Architekten infolge Preisgleitung

Abgrenzung von Grundleistungen und Besonderen Leistungen der HOAI
Titeldaten
  • Fuchs, Heiko
  • 2022
    S.563-567
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 650q BGB, § 650b BGB

Abstract
Der Beitrag untersucht, in welchen Fällen der Architekt die Beratung zu Preisgleitklauseln sowie deren Umsetzung (Prüfung angepasster Rechnungspositionen der Ausführenden) als Teil der Grundleistungen ohne Anpassung des Honorars schuldet. Er setzt sich dafür mit den Kostenermittlungen in den Phasen 1 - 6, sowie speziell mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 6 - 8 auseinander und zeigt auf, dass es sich um Besondere Leistungen handelt, die vom Auftraggeber nach §§ 650q, 650b BGB gefordert werden können, aber dann zusätzlich zu vergüten sind.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München