Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – wird jetzt alles einfacher?

Titeldaten
  • Weirauch, Moritz
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2024
    S.93-100
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag, ob mit denen zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Änderungen
des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgV) die angestrebten Erleichterungen in der Praxis erreicht werden.
Hierfür stellt er in einem Rückblick zunächst die bisherige Rechtslage und die Kritik daran dar und erläutert
den sich daraus ergebenden Reformbedarf. Indem er die alte und die neue Gesetzesfassung vergleichend
analysiert, gibt er einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die im Kern drei Themenkomplexe
beträfen. Zunächst seien Änderungen im Rahmen des sachlichen Anwendungsbereichs zu verzeichnen, da
dieser eine moderate Erhöhung sowie die Einführung der Vergabefreigrenze erfahren habe. Die zweite
wesentliche Änderung betreffe die strategischen Aspekte. Hier beleuchtet der Verfasser insbesondere die
Bündelung der sozialen und ökologischen Kriterien in einer Vorschrift sowie die geänderten Vorgaben
zum vergabespezifischen Mindeststundenentgelt. Sodann beschäftigt sich der Autor mit den Änderungen
hinsichtlich der Entbürokratisierung und Vereinfachung, wobei er insbesondere auf die Eigenerklärung
sowie die Zulassung von E-Mail-Angeboten eingeht. Schließlich kommt der Verfasser in seinem Fazit zu
dem Schluss, dass durch die Novellierung zwar Vereinfachungen erreicht, werden konnten, das Gesetz
aber aufgrund des Verbleibs redundanter Vorschriften, redaktioneller Fehler und dem Festhalten an
„klassischen“ Vergaberegelungen nur punktuell überzeugen kann.
Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main