Wertung mit Methode

Zu den Anforderungen an das Wertungssystem – der typische Fall
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2024
    S.24-26
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser stellt mehrere Wertungsmethoden dar und beleuchtet anhand der vergaberechtlichen
Rechtsprechung die vergaberechtlichen Grenzen und Anforderungen. So zeigt er anhand eines Beispiels
die Anwendung der erweiterten Richtwertmethode im Gebäudereinigungssektor auf, die in der konkreten
Umsetzung unzulässig war Er kommt zu dem Ergebnis, dass nahezu jede Wertungsmethode zulässig sei,
solange sie – gemessen am Wertungsergebnis – eine sinnvolle, den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz korrekt
widerspiegelnde Rangfolge liefert. Für einige Methoden, wie für die Mittelwertmethode, könne dies von
vornherein ausgeschlossen werden. Bei Methoden wie der Interpolation zwischen Extrempreisen ergebe
sich die Zulässigkeit erst aus dem konkreten Wertungsergebnis der Angebote. Dies führe dazu, dass der
Auftraggeber über die Zulässigkeit der Methode im Ungewissen bleibe, bis er selbst das Wertungsergebnis
sehe. Standard-Methoden wie die einfache und erweiterte Richtwertmethode, oder die Interpolation zum
Doppelten des niedrigsten Angebotspreises lieferten regelmäßig sinnvolle Werte. Abschließend weist er
darauf hin, dass die Wertungsmethode vom Bieter zwingend vor dem Angebotsschluss zu rügen sei,
andernfalls müsse er mit dem ggf. auch seltsamen Wertungsergebnis leben.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin