Die Anwendbarkeit von Vergaberecht in der Sozialhilfe

Titeldaten
  • Luthe, Ernst-Wilhelm
  • ZfF - Zeitschrift für das Fürsorgewesen
  • Heft 2/2015
    S.1-7
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 75 ff. SGB XII

Abstract
In dem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob Vergaberecht auch im Bereich des zwölften Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) anwendbar ist. Der Verfasser sieht das leistungserbringungsrechtliche Dreiecksverhältnis (aus Träger der Sozialhilfe, Leistungsberechtigten, Leistungserbringern) als eine Art „heilige Kuh" in Deutschland, mit der gemeinhin die Anwendbarkeit des Vergaberechts abgelehnt werde. Der Verfasser wendet sich gegen diese „wohl herrschende Meinung" und billigt dem Sozialamt ein Beschaffungsermessen zu, ob es sich innerhalb des gesetzlich vorgezeichneten Dreiecksverhältnisses bewegt (§ 75 ff. SGB XII) oder ob es die Beschaffung durch Vergaberecht vornimmt. Der Beitrag geht zudem auf die Abgrenzung von Auftrag und Subvention ein und liefert einen Überblick über die Besonderheiten von Vergabeverfahren im sozialen Bereich, wobei insbesondere auf die Rolle von Rahmenvereinbarungen eingegangen wird.
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln