Ist die Zustimmung von Dritten nach § 58 Abs. 1 VwVfG auf das Vergabeverwaltungsrecht anwendbar?

Titeldaten
  • Bühs, Jacob
  • SächsVBl - Sächsische Verwaltungsblätter
  • Heft 2/2017
    S.40-44
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Aufsatz

Abstract
Der Autor geht der Frage nach, ob bei unterschwelligen Dienstleistungskonzessionen die Verwaltung von den nicht berücksichtigten Bieter eine Zustimmung nach § 58 Abs. 1 VwVfG einholen muss. Nach Anwendung der verschiedenen Auslegungsmethoden sprächen sowohl Wortlaut, Systematik als auch Historie für eine Zustimmungsbedürftigkeit zum (teilweise) öffentlich-rechtlichen Vertrag durch die unterlegenen Bieter. Die Argumente für eine teleologische Reduktion (z.B. Möglichkeit des einstweiligen Rechtschutzes, Vergleich mit strengem EU-Vergaberecht, Beschleunigungsgrundsatz) würden jedoch im Ergebnis überwiegen. Insofern sei auch keine analoge Anwendung des § 58 Abs. 1 VwVfG möglich, da es an der erforderlichen Regelungslücke. Einer Zustimmung durch unterlegene Bieter bedürfe es daher nicht.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg