Ausschluss von Spekulationsangeboten

Titeldaten
  • Trutzel, Brigitta
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2019
    S.417-423
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§§ 123, 124 GWB; § 13 VOB/A; §§ 138, 241, 242, 311 Abs. 2 BGB

BGH, Urt. v. 19.6.2018 – X ZR 100/16,

Abstract
Die Autorin ordnet das Urteil des BGH vom 19.06.2018 (Az. X ZR 100/16, „Uferstützmauersanierung”) rechtlich ein und unterzieht es einer Bewertung. Nach Ansicht des Gerichts können nicht nur die in §§ 123, 124 GWB geregelten Ausschlussgründe, sondern auch das gestörte vorvertragliche Vertrauensverhältnis zwischen Bieter und potenziellem Auftraggeber einen Ausschluss begründen. Der Versuch des Bieters, durch taktische Preisgestaltung den vermeintlich besten Preis anzubieten, kann dafür ausreichen. Die Autorin setzt sich damit auseinander, dass eine wucherähnliche Ausgestaltung des Angebotspreises dabei nicht erforderlich ist. Sie zieht Parallelen zur Fragen der Sittenwidrigkeit und skizziert Obergrenzen für die Einordnung als Spekulationsangebot. Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass das Urteil des zehnten Zivilsenats die Linie der vorangegangenen BGH-Rechtsprechung nicht verlassen, sondern die Möglichkeiten gestärkt habe, eine wirtschaftliche Beschaffung durchzusetzen. Abschließend rät die Autorin den Auftraggebern, auf Bedarfspositionen zu verzichten, da sie das Einfallstor für eine spekulative Gestaltung des Angebots seien.
Eric Schneider, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin