BGB-Bauvertragsrecht: Kommentar

Titeldaten
  • Leinemann, Ralf, Kues, Jarl-Hendrik [Hrsg.]
  • C.H. Beck
    München, 2018
    S.XXXV, 772
  • ISBN 78-3-406-71981-3
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Abstract
Aus der Monatsinfo 8-9/2019: „Gesamtes Bau- und Werkvertragsrecht, Architekten-, Ingenieur- und Bauträgervertrag, kaufrechtliche Mängelhaftung für Baustoffe“ lautet der Untertitel dieses neuen Handkommentars. Diese Aufzählung entspricht den Schwerpunkten der umfassenden Rechtsreform des Bauvertragsrechts zum 01.01.2018. Erstmals hat der Begriff des Bauvertrags Eingang in das am 01.01.1900 in Kraft getretene BGB gefunden. Die neuen Vorschriften zum gesamten Bauvertragsrecht nach §§ 631 ff. BGB und zur kaufrechtlichen Mängelhaftung für Baustoffe werden in dem neuen Kommentar – unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und des Schrifttums zum bisherigen BGB-Werkvertragsrecht – vorgestellt und eingehend erläutert. Der neue Handkommentar im Umfang von rund 800 Druckseiten, an dessen Erarbeitung neben den beiden Herausgebern 18 weitere praxisorientierte erfahrene Fach- und Sachkenner, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architekten- und für Vergaberecht beteiligt sind, folgt der Systematik bzw. Einordnung der neuen Vorschriften in das BGB. Danach steht die Abhandlung der Vorschriften zur kaufrechtlichen Mängelhaftung, Nacherfüllung, zum Rücktritt, Schadenersatz und Rückgriff am Anfang des Kommentars, gefolgt von den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs. Gegenüber den Änderungen des Kaufrechts nimmt die Darstellung und Erläuterung des Titels Werkvertrag und ähnliche Verträge, Untertitel Werkvertragsrecht, §§ 631 bis 650o BGB sowie der beiden Untertitel Architekten- und Ingenieurvertrag, §§ 650p bis 650t BGB und Bauträgervertrag, §§ 650u und 650v mit einem Anhang zu Abschlusszahlungen den bei weitem umfassenderen Anteil der Kommentierung in Anspruch. Schwerpunkte der Darstellung bilden nach den vorausgegangenen Erörterungen die praxisgerechte Koordinierung des BGB-Bauvertragsrechts mit der VOB/B unter Vermeidung etwaiger Mängel wie des vermeintlich zu großen Spielraums für nach Vertragsschluss geforderte Leistungsänderungen (Stichwort: „Nachträge“), der Verbraucherschutz im Bauvertragsrecht und die AGB-Problematik. Neu im BGB-Bauvertragsrecht sind neben dem Verbraucherbauvertrag auch die in den beiden Untertiteln Architekten- und Ingenieurvertrag und Bauträgervertrag enthaltenen Regelungen.