Privates Baurecht

Kommentar zu §§ 631 ff. BGB samt systematischen Darstellungen sowie Kurzkommentierungen zu VOB/B, HOAI und BauFordSiG
Titeldaten
  • Messerschmidt, Burkhard, Voit, Wolfgang [Hrsg.]
  • 3. Aufl.,
  • C.H. Beck
    München, 2018
    S.XXII, 2090
    Beck'sche Kurz-Kommentare, Band 60
  • ISBN 978-3-406-71075-9
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Abstract
Aus der Monatsinfo 4/2019: Nach der neuen selbständigen Ausgestaltung des Bau- und
Architektenvertragsrechts durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, §§ 631-650v BGB, bringt
die neue 3. Auflage 2018 mit einer umfassenden systematischen Darstellung und der Kommentierung der
neuen Rechtsvorschriften diesen Band der Reihe Beck’sche Kurz-Kommentare auf den aktuellen
Rechtsstand. Mit den erheblichen Rechtsänderungen ist das Werk, an dem neben den beiden
Herausgebern 24 weitere Autoren beteiligt sind, auf mehr als 2.100 Dünndruckseiten in drei Teilen
angewachsen. Den Band eröffnet der I. Teil mit einer systematischen Darstellung des gesamten
Bauvertragsrechts. Auf rund 800 Seiten werden dessen wesentliche Elemente im eEinzelnen vorgestellt
und erläutert. In 21 Kapiteln spannt sich in der Darstellung ein weiter Bogen von der Bestimmung,
Abgrenzung und den Besonderheiten des Bauvertrags gegenüber anderen Werksverträgen, den
Vertragsbeteiligten einschließlich Bauträgern und dem Bauvertrag nach AGB über das Vergaberecht bis zu
den vertraglichen Verpflichtungen der Partner, Abnahme der Bauleistung, Mängelansprüche, Vergütung,
Mitwirkung des Bestellers, Anspruchssicherung, Unwirksamkeit des Vertrags und Verjährung, Anwendung
der HOAI, Insolvenz, gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Streitbeilegung, Kalkulation im
Bauwesen sind hier die wichtigsten Stichworte. Der II. Teil des Bands enthält die Kommentierung der §§
631 ff. BGB, insbesondere auch der §§ 650a-650v BGB über den Bauvertrag. Im III. Teil folgen die
Kurzkommentierungen der VOB/B, der HOAI und des Bauforderungssicherungsgesetzes als wichtiger
zusätzlicher Regelungen des privaten Baurechts.