Vergabe und Preisrecht

– Zivilrechtliche Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags bei Überschreitung des preisrechtlich zulässigen Höchstpreises
Titeldaten
  • Bestermann, Andreas; Petersen, Malte
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 1/2008
    S.22-27
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 134 BGB, § 1 Abs. 3 VO PR Nr. 30/53, § 11 VO PR Nr. 30/53, § 150 Abs. 2 BGB, § 812 Abs. 1 BGB

Abstract
Der Verfasser untersucht die Folgen eines Verstoßes gegen preisrechtliche Vorschriften im Vergabeverfahren. Die zivilrechtlichen Folgen einer Höchstpreisüberschreitung werden differenziert nach den Stadien eines öffentlichen Auftrags dargestellt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Aufdeckung einer Höchstpreisüberschreitung während der Angebotsphase dazu führe, dass der Bieter nicht mehr an sein Angebot gebunden sei. Werde der Verstoß nach der Zuschlagserteilung festgestellt, führe § 134 BGB zur Teilnichtigkeit des Vertrages mit dem Ergebnis, dass dieser nur mit dem zulässigen Höchstpreis als abgeschlossen gelte. Dies führe bei einem bereits vollzogenen Leistungsaustausch zu einer Rückzahlungsverpflichtung nach bereicherungsrechtlichen Vorschriften.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin