Höhere Qualität als Ausschlussgrund?

Titeldaten
  • Kirch, Thomas; Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 1/2008
    S.2-4
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A, § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d VOL/A

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob der Grundsatz, dass Angebote auszuschließen sind, die nicht den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen, auch dann gilt, wenn der Bieter eine Draufgabe macht. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich auch Angebote, die zwar eine bessere Leistung enthalten, aber von den Verdingungsunterlagen abweichen, nicht gewertet werden dürfen. Wenn jedoch das Angebot mit dem besseren Leistungsinhalt allen Vorgaben der Ausschreibung entspreche, sei es auch in die Wertung zu nehmen. Unter Hinweis auf die entgegenstehende Rechtsprechung empfehlen die Autoren allerdings, solche Angebote nur als Nebenangebot abzugeben.