Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für Direktvergaben im Verkehrssektor nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Titeldaten
  • Otting, Olaf; Olgemöller, Udo H.
  • DÖV - Die Öffentliche Verwaltung
  • Heft 9/2009
    S.364-373
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 5 VO 1370/2007 EG

Abstract
Zwei Jahre nach ihrer Verkündung tritt am 3. Dezember 2009 die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Kraft. Sie unterwirft die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im öffentlichen Personenverkehrsbereich grundsätzlich dem Wettbewerb. Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 lässt jedoch die Direktvergabe generell im Eisenbahnverkehr und im Straßenpersonenverkehr speziell an interne Betreiber zu. Der Autor betrachtet beide Ausnahmeregelungen vor verfassungsrechtlichen Hintergrund und untersucht mögliche Implikationen der Art. 12 GG und Art. 3 GG auf die Ermessensausübung bei Direktvergaben. Er kommt zu dem Schluss, dass die Entscheidung für eine Direktvergabe und die Beauftragung selbst weder durch die Berufsfreiheit, noch durch den Allgemeinen Gleichheitssatz wesentlich beeinflusst wird. Über das Willkürverbot und der generellen Bereitschaft zur Entgegennahme weiterer Bewerbungen hinausgehende Verpflichtungen gibt es nach Ansicht des Autors nicht. Insbesondere wird ihm zufolge kein Recht auf chancengleiche Berücksichtigung von Anbietern gewährt.
[Felix Zimmermann, Kehr-Ritz & Kollegen Rechtsanwälte, Hannover]