Zu Inhalt und Umfang des Vergabeverfahrensrisikos

Titeldaten
  • Leinemann, Ralf
  • BauR - Baurecht
  • Heft 7/2009
    S.1032-1040
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Aufsatz

§ 2 Nr. 5 VOB/B

Abstract
Welche Vertragspartei trägt das Risiko, wenn sich der Zuschlag in einem förmlichen Vergabeverfahren über die ursprünglich vorgesehene Bindefrist hinaus verzögert? Der BGH hat in seinem vielbeachtetem Urteil vom 11.5.2009 – V II ZR 11/08 dazu u.a. entschieden, dass ein anschließend abgeschlossener Bauvertrag in diesem Fall ergänzend dahin auszulegen sei, dass die Bauzeit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der vertragliche Vergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen seien. Damit hat er dem Auftraggeber das Risiko für die Verzögerung auferlegt. Der Verfasser begrüßt dieses Urteil und stellt in seinem Beitrag den vergaberechtlichen Hintergrund für diese Entscheidung dar.
[Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]