Das Verhandlungsverfahren im Spannungsfeld zwischen Beurteilungsspielraum und Willkür

Titeldaten
  • Müller-Wrede, Malte
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2010
    S.754-761
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 101 Abs. 5 GWB, § 8 EG VOL/A-EG, § 7 VOL/A-EG

BGH, Urteil vom 07.06.2005 - X ZR 19/02

Abstract
Der Beitrag bespricht das beliebte, in Gesetz und Vergabeordnungen hingegen nur wenig geregelte Verhandlungsverfahren nach § 101 Abs. 5 GWB. Nach einer kurzen Darstellung der Verfahrenseigenarten widmet sich der Autor der Fragestellung ob bei fehlenden Preisangaben und Verstößen gegen Preisrecht die Pflicht zum Ausschluss des Angebots besteht oder ob nachzuverhandeln ist. Ausgehend von der restriktiven Ansicht des BGH (in der Regel Ausschluss aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit der Angebote, vgl. BGH v. 07.06.2005 - XZR 19/02) fragt sich der Autor, ob dies auch im Verhandlungsverfahren - z.B. aufgrund des fehlenden Verbots von Nachverhandlungen - gilt. Die Darstellung der neueren Rechtsprechung schließt mit dem Ergebnis, dass Nachverhandlungen einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundsätze Gleichbehandlung und Transparenz darstellen, wenn sie der Vervollständigung von Angeboten dienen. Hingegen besteht bei Verstößen gegen Preisrecht (je nach Fallgestaltung) eher keine Pflicht zum Ausschluss. Abschließend geht der Autor auf Besonderheiten im Verhandlungsverfahren durch die Neufassung der Vergabeordnungen im Jahr 2009 ein.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn