Ausschreibungswettbewerb im Schienenpersonennahverkehr?

Zum Verhältnis von § 15 Abs. 2 AEG und allgemeinem Vergaberecht
Titeldaten
  • Kühling, Jürgen
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2010
    S.870-878
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 15 Abs. 2 AEG, § 3 Abs. 4 VgV

Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2010 - VII Verg 19/10

Abstract
Ausgehend von der Divergenzvorlage des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2010, VII Verg 19/10 untersucht der Verfasser, in welchem Verhältnis § 15 Abs. 2 AEG und das Kartellvergaberecht zueinander stehen, welche Folgen sich daraus ergeben und ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Zunächst stellt er die verschieden Regelungen und Regelungsebenen sowie die historische Entwicklung dar. Anschließend ermittelt er in welchem Verhältnis die verschieden Regelungen stehen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass § 15 Abs. 2 AEG durch das allgemeine Kartellrecht verdrängt wird und damit eine grundsätzliche Vergabepflicht von SPNV Dienstleistungen besteht, die zulässigerweise über die Regelungen der Verordnung Nr 1370/2007 hinausgeht. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe nicht.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin