Kommunen im Energiemarkt – zwischen wettbewerblicher Ausschreibung und Bestandsschutz wirtschaftlicher Verträge

Titeldaten
  • Ax, Thomas
  • RdE - Recht der Energiewirtschaft
  • Heft 7/2010
    S.206-209
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Aufsatz

Abstract
Kommunen müssen ihren Strombezug grundsätzlich nach dem geltenden Vergaberecht ausschreiben. Für die Vergabepflichtigkeit von Vertragsverlängerungen kommt es auf die jeweilige Fallgestaltung an. In seinem Beitrag bespricht der Autor verschiedene Varianten der Vertragsverlängerung und erörtert, unter welchen Umständen dabei eine erneute Ausschreibung erforderlich ist. Er zeigt die Folgen des Verstoßes gegen eine an sich bestehende Ausschreibungspflicht auf und betont die schwebende Wirksamkeit des Vertrages bis zur Feststellung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren. Nach Ansicht des Autors sind die von der Kommune erhobenen Gebühren aufgrund eines vergaberechtswidrigen Energiebezugs allein nicht anfechtbar. Erst bei nachweislich ermessensfehlerhafter Festlegung oder "grob unangemessener Höhe" sei dies denkbar. Eine Pflicht zur Beendigung vergaberechtswidriger Verträge sieht der Autor nicht zwangsläufig - insbesondere nicht aus der Genese bisheriger Streitverfahren vor dem EuGH zu diesem Thema.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn