IT Verträge der öffentlichen Hand – Änderungen durch die Vergaberechtsreform

Titeldaten
  • Holleben; Max Kevin von; Probst, Michael
  • CR - Computer und Recht
  • Heft 6/2010
    S.349-352
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 7 Abs. 4 VOL/A, § 11 Abs. 1 S. 3 VOL/A-EG

Abstract
Die Autoren besprechen die bedeutsamsten Änderungen im Bereich des IT-Vergaberechts durch die VOL/A 2009. So zeigen sie etwa Fallgestaltungen, in denen mit einer entsprechenden Begründung von der neuen Pflicht zur Losaufteilung abgesehen werden kann. Den Schwerpunkt des Aufsatzes bilden die darauf folgenden Ausführungen zum neu in der VOL/A geregelten Dynamischen Elektronischen Verfahren (DEV). Es handelt sich dabei abhängig vom Auftragswert um ein Offenes Verfahren bzw. eine Öffentliche Ausschreibung, in der nach bestandener Eignungsprüfung mehrere Bewerber in wiederholten Wettbewerb um (zumeist standardisierte) Produkte zueinander treten. Nachfolgend wird die für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte erweiterte Regelung zur Bezeichnung bestimmter Erzeugnisse diskutiert, siehe § 7 Abs. 4 VOL/A 2009. Der bisher verpflichtende Zusatz "... oder gleichwertige Art" wird für die Fälle überflüssig, in denen ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Die Autoren mahnen aufgrund der noch abzuwartenden Interpretation durch die Rechtsprechung zur Zurückhaltung, empfehlen aber zumindest eine stichhaltige Begründung für das Weglassen des Zusatzes. Schließlich setzen sich die Autoren mit einer Änderung in § 11 Abs. 1 S. 3 VOL/A-EG auseinander, die der Vergabestelle eine größere Flexibilität bei der Vertragsgestaltung erlaubt.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn