Zivilrechtsfolgen von Vergabefehlern - oberhalb der EG-Schwellenwerte

Titeldaten
  • Hofmann, Heiko
  • Bundesanzeiger Verlag
    Köln, 2010
    S.LVIII, 210
  • ISBN 978-3-89817-881-5
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Abstract
Die Arbeit befasst sich mit der Frage der zivilrechtlichen Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Vergaberecht. Untersucht wird, wie sich Vergabefehler auf den Bestand zivilrechtlicher Beschaffungsverträge auswirken. Ausgangspunkt der Abhandlung sind die Primärrechtsfolgen vergaberechtswidriger Verhaltensweisen. Innerhalb der einzelnen Rechtsfolgen wird auf die verschiedenen Vergabefehler eingegangen. Der erste Teil der Darstellung befasst sich mit der Fehlerfolge der Unwirksamkeit vergaberechtswidriger Beschaffungsverträge. Untersuchungsgegenstand sind hier zum einen mit § 13 S. 6 VgV bzw. § 101a GWB i. V. m. § 101b I Nr. 1, II GWB sowie mit § 101b I Nr. 2, II GWB diejenigen Zivilrechtsfolgen von speziellen Vergabefehlern, die sich unmittelbar aus dem Vergaberecht selbst ergeben. Zum anderen wird im ersten Teil der Darstellung auf die allgemeinen zivilrechtlichen Nichtigkeitsgründe der §§ 134, 138 BGB eingegangen. Der zweite Teil der Untersuchung, der sich zunächst der Rechtsfolge der Aufhebbarkeit von vergaberechtswidrigen Beschaffungsverträgen widmet, behandelt weiterhin den Aufhebungsvertrag, die Vertragsaufhebung durch die Vergabekammer, den Rücktritt bzw. den Anspruch auf Aufhebung des Beschaffungsvertrages sowie die Anfechtung. Schwerpunkt des zweiten Teiles bildet die Frage nach dem Kündigungsrecht des öffentlichen Auftraggebers im Falle von Vergaberechtsverstößen. Ausgehend von den möglichen Gründen für eine Kündigung, werden dort die eventuell vertraglich vereinbarten und sodann die gesetzlichen Lösungsmöglichkeiten analysiert. Im Mittelpunkt der Überlegungen steht insoweit das außerordentliche Kündigungsrecht des öffentlichen Auftraggebers nach § 314 BGB. Im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Kündigungsmöglichkeiten wird schließlich beispielhaft eine praktisch gängige Klausel im Hinblick auf das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersucht.