In dubio pro Krankenkasse

Ausgewählte Fragestellungen aus dem Bereich der Vergabe von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
Titeldaten
  • Anders, Sönke
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2010
    S.581-593
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 130a Abs. 8 SGB V

LSG NRW, Beschluss vom 03.09.2009 - L 21 KR 51/09

Abstract
Die Verfasser kritisieren die Entscheidung des LSG NRW vom 03.09.2009 - L 21 KR 51/09 zur Frage der - vom LSG bejahten - Zulässigkeit von Rabattverträgen mit drei Pharmaunternehmen. Im Einzelnen setzen sie sich mit den Maßstäben der Auswahlentscheidung durch den Apotheker auseinander. Der Beitrag untersucht auch den sozialrechtlichen Rahmen, insbesondere die Verweisung des § 130a Abs. 8 SGB V und die Rechtsstellung des Apothekers. Dazu gibt es einen Exkurs in die Praxis der Apotheker bei der Medikamentenabgabe im Rahmen der Rabattverträge. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass - abweichend von der genannten Entscheidung des LSG - eine Vergabe an drei Unternehmen die Rechte der Unternehmen verletzt. In einem zweiten Teil wird die u.a. von der AOK bei ihren Ausschreibungen angewandte Stichtagsregelung untersucht. Dabei wird von den Bietern verlangt, auf alle zu einem Stichtag angebotenen Produkte einen Rabatt zu gewähren. Die Verfasser kritisieren, dass dabei auf eine vom Gesetz nicht vorgesehene, kostenpflichtige Datenbank zurückgegriffen wird und sind zudem der Ansicht, dass zahlreiche Regelungen des Vergaberechts durch diese Methode verletzt werden würden. Sie kommen zu dem Fazit, dass die mit sozialrechtlichen Notwendigkeiten gerechtfertigten Abweichungen vom Vergaberecht schon an sich unzulässig seien, die behaupteten sozialrechtlichen Einschränkungsnotwendigkeiten aber auch schon gar nicht vorlägen.
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg