Die Nachforderung von Unterlagen nach der VOB/A 2009

Titeldaten
  • Münchhausen, Moritz Freiherr von
  • 2010
    S.374-379
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Aufsatz

§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A

Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag die Reglung des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009. Zunächst geht er auf die Frage ein, wann Unterlagen im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 fehlen. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Nachunternehmerverpflichtungserklärung. Anschließend geht er der Frage nach, ob diese Regelung anlog auf Teilnahmeanträge anwendbar ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelung nicht auf fehlende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb anzuwenden ist. Es fehle an einer planwidrigen Regelungslücke. Daneben sei ein Ausschluss wegen fehlender Unterlagen im Teilnahmewettbewerb auch verhältnismäßig, da die Beibringung hier nicht nur eine Nebenpflicht neben der Angebotserstellung sei. Sodann geht er auf die Nachfristsetzung gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 ein. Er zeigt auf, dass die Norm den Auftraggeber kein Ermessen hinsichtlich der Nachforderung einräumt. Anschließend geht er der Frage nach, ob eine Erweiterung der sechstägigen Nachfrist durch den Auftraggeber zulässig ist. Unter Bezugnahme auf den bieterschützenden Charakter der Vorschrift hält der Verfasser dies für zulässig. Im nachfolgenden Abschnitt befasst er sich mit dem Angebotsausschluss nach erfolgloser Nachfristsetzung. Dabei geht er der Frage nach, ob der Auftraggeber neben der Regelung des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 weitere eigene Nachfristen zur Vervollständigung der Unterlagen setzten kann. In seinem abschließenden Fazit kritisiert der Verfasser, dass die Regelung des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009, es dem Bieter ermögliche, durch eine kalkulierte Unvollständigkeit des Angebots ein Unterkostenangebot nach dem Submissionstermin, in Kenntnis der Preise, bewusst - durch eine Nichtvervollständigung - in den Angebotsausschluss zu führen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin