Proportionale Anpassung der Ausführungsfristen bei verlängerter Zuschlags- und Bindefrist

Titeldaten
  • Markus, Jochen
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2008
    S.561-563
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

BGH, Urteil vom 15.4.2008 - XZR 129/06

Abstract
Der BGH hat in seinem Urteil vom 15.4.2008 – XZR 129/06 seine Rechtsprechung zur Wertung der Angebote in aufeinanderfolgenden, jeweils in sich abgeschlossenen Wertungsschritten bestätigt. Danach darf ein Mehr oder Weniger an bereits auf erster Stufe geprüfter Eignung in der Wirtschaftlichkeitsprüfung gem. § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 2 VOB/A nicht erneut in die Wertung einfließen. Der BGH entschied auch, dass die Übersendung eines hinsichtlich des Fertigstellungstermins von den Verdingungsunterlagen abweichenden Zeitplans durch den Bieter nicht zum zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A führt, wenn der Auftraggeber zuvor um eine Verlängerung der Bindefrist gebeten und anschließend einen vorläufigen Bauzeitenplan nachfragt hat. Der Verfasser analysiert in seinem Beitrag das Urteil des BGH. Er legt dar, wann die Ankündigung der Geltendmachung eines Anspruchs auf Verschiebung der Ausführungsfristen einen Ausschlussgrund darstellen kann und diskutiert den Schadensersatzanspruch gem. §§ 311 Abs. 2, 252 BGB des zu Unrecht übergangenen Bieters.
Christine , forum vergabe e.V. , Berlin