Ausschreibungspflichten bei Selbstvornahme und interkommunaler Zusammenarbeit

Effektiver Wettbewerbsschutz durch ein funktionales Vergaberecht
Titeldaten
  • Wolf, Maik
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2011
    S.27-45
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB, Art. 1 Abs. 8 RL 2004/18/EG, § 3 Abs. 1 UWG, Art. 106 Abs. 1 AEUV

Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Grenzen zulässiger Selbstvornahme und interkommunaler Zusammenarbeit. Die Direktvergabe von Aufträgen an Eigenbetriebe berge eine besonders hohe Gefahr von Wettbewerbsverfälschung, Diskriminierung und Chancenungleichheit, da die Eigenbetriebe oftmals Wettbewerbsvorteile durch die Einbindung in die Verwaltung haben. Der Verfasser plädiert daher dafür, unabhängig von der Rechtspersönlichkeit eine selbständige Wirtschaftseinheit anzunehmen, wenn sich z. B. eine Gemeinde mit Marktzuwendung unternehmerisch betätigt. Wegen der Wettbewerbsgefährdung könne auch die interkommunale Zusammenarbeit nicht schlechthin vom Vergaberecht ausgenommen werden. Sobald es um eine Tätigkeit geht, die wirtschaftlich ausgeübt wird oder werden könnte, müsse die Zusammenarbeit an den vom EuGH für die In-House-Vergabe entwickelten Kriterien gemessen werden.
Aleksandra Elobied, Rechtsanwältin, Berlin