Wesentliche und unwesentliche Positionen in einem Leistungsverzeichnis § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2009 – ein Versuch

Titeldaten
  • Tetzlaff, Thilo
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2011
    S.178-181
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) VOB/A, § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A

Abstract
Bislang galt nach der VOB/A 2006, dass Angebote auszuschließen waren, welche nicht alle Preise enthielten. Nunmehr regelt die VOB/A 2009, dass ein Weglassen des Preises bei einer unwesentlichen Position nicht mehr zwingend den Angebotsausschluss zur Folge hat (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. c), § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009). Der Autor versucht, Grundlagen für eine zuverlässige Unterscheidung in wesentliche und unwesentliche Positionen zu schaffen. Hierzu werden verschiedene Ansätze betrachtet und bewertet. Im Weiteren werden auch die übrigen Voraussetzungen für einen Ausschluss nach den neuen Regelungen hinterfragt, so die erforderliche Wettbewerbsbeeinträchtigung sowie die Auswirkung auf die Wertungsreihenfolge.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin