Ausschreibungspflichten bei betrieblicher Altersvorsorge

Titeldaten
  • Kirch, Thomas; Kues, Jan-Hendrik
  • Vergabe News
  • Heft 5/2011
    S.58-61
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB

EuGH, Urteil vom 15.07.2010 - C-271/08

Abstract
Im Sommer des vergangenen Jahren hatte der EuGH entschieden (Urteil vom 15.07.2010, C-271/08), dass Verträge über die betriebliche Altersversorgung von öffentlichen Auftraggebern vergabepflichtig sind und die bisherige Praxis von kommunalen Auftraggebern, die Vertragspartner im Rahmen von Tarifvertragsverhandlungen ohne Ausschreibung im Tarifvertrag festzulegen, europarechtwidrig ist. Ausgehend von der aktuellen Anfrage der europäischen Kommission an die Bundesrepublik Deutschland inwieweit diese dem Urteil zwischenzeitlich Rechnung getragen hat, nehmen die Verfasser die Problematik nochmals auf. Zunächst zeigen sie die Kernaussagen des Urteils auf. Anschließend gehen sie auf die Folgen für die Praxis ein. Hierbei stellen sie zunächst die Rechtsfolgen für vergaberechtswidrig geschlossene Verträge dar. Sodann geben sie Hinweise zur Laufzeit von Rahmenverträgen, zur Schwellenwertberechnung und zur Einbindung von Versicherungsmaklern durch öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren. Abschließend weisen sie daraufhin, dass mittlerweile damit gerechnet werden müsse, dass die Anbieter in diesem Marktsegment die Anwendung und die Einhaltung des Vergaberechts bei der Vergabe von Verträgen über betriebliche Altersversorgung einfordern.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin