Die Erbringung sozialer Dienstleistungen durch Dritte nach deutschem und europäischem Vergaberecht

Titeldaten
  • Heinemann, Daniela
  • Nomos
    Baden-Baden, 2009
    S.281
    Schriften zum Wirtschaftsverwaltungs- und Vergaberecht, Band 19
  • ISBN 978-3-8329-4125-3
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Abstract
In ihrer bereits 2009 erschienenen Dissertation setzt sich die Autorin mit dem Verhältnis von Sozialrecht und Vergaberecht auseinander. Auslöser dieses Konfliktes ist der Versuch in Politik und Sozialbereich, sich teils widersprechende Ziele wie Kosteneinsparungen und die Sicherung qualitativ hochwertiger Leistungserbringen in rechtlich einwandfreier Weise zusammenzuführen.
In einem ausführlichen ersten Teil setzt sie sich mit den Grundsätzen der Erbringung sozialer Dienstleistungen auseinander. Diese Grundsätze finden sich für die verschiedenen Leistungsbereiche verteilt in mehreren Büchern des SGB. Für die Bereiche Arbeitssicherung (SGB II und SGB III), soziale Hilfe und Förderung (SGB VIII), Vorsorge (SGB IV, SGB V, SGB VI, SGB VI, SGB VII und SGB XI) sowie Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen werden vorab die gemeinsamen Grundsätze, nachfolgend die jeweils speziellen herausgearbeitet.
Im 2. Teil wird die Erbringung der sozialen Dienstleistungen näher beschrieben. Dies dient dazu, die vergaberechtliche Einordnung dieser sehr unterschiedlichen Dienstleistungen vorzubereiten. Nach Ermittlung und Darstellung der Grundlagen des Vergaberechts im 3. Teil geht der 4. Teil auf die vergaberechtliche Einordnung sozialer Dienstleistungen ein. Nach Prüfung und Feststellung, dass Sozialleistungsträger als öffentliche Auftraggeber anzusehen sind, geht es um die Frage, ob die Erbringung sozialer Dienstleistungen als öffentlicher Auftrag anzusehen ist. Dies wird nur teilweise bejaht und auf entgeltliche Beschaffungsverträge beschränkt. Weiter wird geprüft, inwieweit Dienstleistungskonzessionen vorliegen.
In einem abschließenden 5 Teil wird die vergaberechtliche Behandlung der Leistungen dargestellt, differenziert nach prioritäten und nicht-prioritären Dienstleistungen.
In ihrem Fazit kommt die Autoren zu dem Ergebnis, dass sich Sozialrecht und Vergaberecht ergänzen. Sie betont, dass ohne die Durchführung eines Wettbewerbes nur schwer die Wirtschaftlichkeit des Handelns im Sinne eines optimalen Verhältnisses von Preis und qualitativ gewünschter Leistung überprüft werden kann.