Rechtswidrigkeit der Direktvergabe: Beschaffung von SPNV-Leistungen im Spannungsfeld von Vergabe- und (sektorspezifischem) Beihilferecht

Zugleich Entscheidungsanmerkung zum Beschluss des BGH vom 8. Februar 2011
Titeldaten
  • Schreiber, Kristina
  • N&R - Netzwirtschaften und Recht
  • Heft 3-4/2011
    S.130-136
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 15 Abs. 2 AEG, § 100 Abs. 2 GWB, § 99 Abs. 4 GWB, Art. 1 Abs. 4 2004/18/EG, § 97 Abs. 3 GWB, § 4 Abs. 3 VgV, § 97 Abs. 3 GWB, Art. 5 Abs. 6 VO1370/2007

BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10

Abstract
Der Beitrag vollzieht die Argumentation des BGH (Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10) nach und setzt sich dabei insbesondere ausführlich mit den Aussagen der Entscheidung zur Abgrenzung von Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession auseinander. Auf Basis daraus abgeleiteter Erkenntnisse erörtert die Autorin ferner die mögliche Bedeutung für andere Sektoren und sich daraus ergebender Vorgaben für zukünftige Vergabeverfahren, wobei die Vorschriften der VO 1370/2007 in die Betrachtung einbezogen werden. Vor dem Hintergrund der Vorschriften der VO 1370/2007 wird dabei auch das Verhältnis von Vergabe- und sektorspezifischen Beihilferecht bei SPNV-Leistungsbeschaffungen beleuchtet.
Stefan Bahrenberg , Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) , Köln