Das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen

– vorbeugendes Instrumen-tarium gegen Wettbewerbsverstöße
Titeldaten
  • Müller, Hans-Peter
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2011
    S.720-725
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 4 VO PR Nr. 30/53, § 5 VO PR Nr. 30/53

Abstract
Der Autor betrachtet das Zusammenspiel zwischen dem Preisrecht in der VO PR Nr. 30/53 und den vergaberechtlichen Regelungen. Weder das Kartell- noch das Vergaberecht seien in der Lage, Verstöße gegen den Wettbewerb im Vorhinein zu verhindern. Das Preisrecht hingegen eröffne den Preisbehörden die Möglichkeit, bei öffentlichen Aufträgen während der Vertragslaufzeit aber auch bereits im Rahmen einer Ausschreibung die angebotenen Preise auf preisrechtliche Zulässigkeit hin zu prüfen. Nach einer kurzen Abgrenzung zum Vergaberecht stellt der Autor sodann die markwirtschaftlichen Grundsätze bei der Preisbildung, namentlich den Marktpreisvorrang, die Marktgängigkeit, die Verkehrsüblichkeit des Preises und die preisrechtliche Zulässigkeit dar. Im Anschluss daran wird der besondere Markt bei öffentlichen Ausschreibungen betrachtet. Der Verfasser ist der Ansicht, dass der im Rahmen einer Ausschreibung ermittelte Preis kein Marktpreis im Sinne der VO PR Nr. 30/53 sei und daher nicht aus sich selbst heraus preisrechtliche zulässig sein müsse. Schließlich wird ein Überblick über die ausnahmsweise Zulässigkeit von Selbstkostenpreisen gegeben.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg