Möglichkeiten der Direktvergabe im ÖPNV (Schiene und Straße)

Titeldaten
  • Knauff, Matthias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2012
    S.65-74
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 5 VO 1370/2007, Art. 106 Abs. 2 AEUV, Art. 14 AEUV, Art. 87e GG, Art. 106a GG, Art. 12 GG, Art. 28 GG, Art. 2 VO 1370/2007, § 4 Abs. 3 VgV, Art. 7 VO 1370/2007, Art. 6 VO 1370/2007, § 40 VwGO

BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10

Abstract
Einleitend nimmt der Autor eine Bestandsaufnahme im Hinblick auf das gegenwärtige Wettbewerbsmodel im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor. Dabei werden ausführlich die Ursachen und Entwicklungen dargestellt, die zum im ÖPNV anzutreffenden Modell des Wettbewerbs um den Markt (im Gegensatz zum Wettbewerb im Markt durch unmittelbar konkurrierende Leistungen) und den dabei prägenden Einfluss der öffentlichen Hand auf die Gestaltung geführt haben. Die grundlegenden Wertungen des primären Europarechts, des deutschen Verfassungsrechts und eine Abgrenzung des Verkehrsvergabe- vom allgemeinen Vergaberecht vorangestellt, werden dann die Zulässigkeit von Direktvergaben im straßengebundenen und Schienenpersonen-Nahverkehr auf Basis der Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) erörtert. Ferner werden auch Durchführungsfragen für die konkrete Direktvergabe erörtert. Im Fazit - unter Berücksichtigung anstehender gesetzgeberischer Initiativen - wird die Erwartung formuliert, dass die VO 1370/2007 in Deutschland – langfristig - sowohl zu einer größeren Einflussnahme der öffentlichen Seite als auch zu einer Zunahme der Wettbewerbsintensität im ÖPNV führen werde, wobei nach Auffassung des Autors die Qualität der Leistung das ausschlaggebende Moment liefern könnte.
Stefan Bahrenberg , Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) , Köln