Liefer- und Abnahmepflichten bei Lieferverträgen und Rahmenvereinbarungen

Titeldaten
  • Laumann, Daniel Thomas; Scharf, Jan Peter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2012
    S.156-163
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren stellen die Möglichkeiten und Grenzen im Hinblick auf Liefer- und Abnahmepflichten bei Lieferverträgen und Rahmenvereinbarungen dar. Zunächst wird der Begriff des Liefervertrages anhand des Kaufrechts bestimmt, wonach eine Übereinstimmung von Liefer- und Abnahmepflicht bestehen müsse. Dies korrespondiere mit dem Verbot, dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis aufzubürden, welches die Autoren auch nach Wegfall der Formulierung in der VOL/A für anwendbar erachten. Eine Ausnahme bestehe nur in engen Grenzen bei Bedarfspositionen, die jedoch nur einen Umfang von 10 bis 15 % ausmachen dürften. Bei Rahmenvereinbarungen sei zwischen solchen zu unterscheiden, die feste Vorgaben und einen Kontrahierungszwang für die Einzelabrufe (Rahmenverträge) vorsehen, und solchen, die noch konkretisiert werden müssen und keinem Kontrahierungszwang unterliegen. Während Letztere ohne jede Abnahmeverpflichtung geschlossen werden könnten, bilde bei Rahmenverträgen das Missbrauchsverbot die Grenze. Aber selbst dies erlaube im Einzelfall eine weitgehende Einschränkung der Abnahmeverpflichtung des öffentlichen Auftraggebers.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg