Primärrechtsschutz im Unterschwellenbereich - quo vadis?

Ende der Zweiteilung oder Rechtsschutz light?
Titeldaten
  • Summa, Hermann
  • Vergabe News
  • Heft 3/2010
    S.26 - 28
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§§ 935 ff. ZPO

Abstract
Der Beitrag zeigt die Schwächen des bisherigen Unterschwellen-Rechtschutzes auf und spricht sich für eine Einbeziehung dieser Auftragsvergaben in das Nachprüfungsverfahren aus. Nachdenkenswert wäre für den Verfasser eine Annahmebeschwerde bei niedrigem Auftragswert (bei etwa 10 % des Schwellenwertes). Die Auftragserteilung würde sich nicht verzögern. Das zeige das Beispiel Österreich. Ohne einen einklagbaren Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren (§ 97 Abs. 7 GWB) und ein (befristetes) Zuschlagsverbot sei ein effektiver Rechtsschutz nicht möglich. Ein "Rechtsschutz light", z. B. Einführung einer Vorabinformationspflicht, würde mehr Probleme als Fortschritte bringen.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München