Besondere Dringlichkeit der Leistung bei Stadionbau für Fußball-EM 2012

Titeldaten
  • Motyka-Mojkowski, Mariusz
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2012
    S.471-475
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 31 Abs. 1 lit. c) VKR

Abstract
Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb am Beispiel des Baus eines Fußballstadions für die Fußball-EM 2012 durch die Stadt Wroclaw (Breslau). Der Auftrag war ohne Ausschreibung an ein deutsches Unternehmen vergeben worden, nachdem die Stadt dem vorherigen Auftragnehmer wegen Terminsverzug gekündigt hatte. Die zuständige polnische Vergabekammer hatte dies wegen besonderer Dringlichkeit gebilligt. Der Verfasser teilt diese Ansicht nicht, da sie mit den Vorgaben des EuGH an die Dringlichkeit nicht vereinbar sei; insbesondere genüge eine wirtschaftliche Dringlichkeit nicht.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München