Zum Verhältnis von öffentlichem Preisrecht und Vergaberecht

Titeldaten
  • Brüning, Christoph
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2012
    S.642-645
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser setzt sich mit der Angleichung des Auftraggeberbegriffes zwischen dem Vergabe- und dem Preisrecht auseinander. Diese Angleichung hätte zur Folge, dass auch von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen und Sektorenauftraggeber unter die Preisverordnung PR Nr. 30/53 fallen würden. Zunächst werden die Strukturen des Preis- und des Vergaberechts im Hinblick auf Anwendungsbereich und Regelungsrahmen gegenübergestellt. Schließlich werden die möglichen Konsequenzen einer Harmonisierung dargestellt. Zwar sei der Anwendungsbereich des Vergaberechts sehr weit, er werde aber durch seine funktionale Betrachtung eingeschränkt. Eine solche Betrachtung fehle jedoch dem Preisrecht, welches allein auf öffentliche Auftraggeber abstelle und überdies keine Schwellenwerte kenne. Auch im Hinblick auf Ausnahmetatbestände entstünden Widersprüche z.B. bei Eigen- und In-house-Geschäften, für die Ausnahmen vom Vergaberecht bestünden, die dem Preisrecht fehlten. Im Ergebnis führe die schlichte Angleichung der Auftraggeberbegriffe von Vergabe- und Preisrecht, ohne zugleich weitere Anwendungsvoraussetzungen und Ausnahmetatbestände mit in den Blick zu nehmen, zu Verwerfungen.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg