Strafbarkeit vertikaler Kartellabsprachen für Auftragnehmer und Auftraggeber
      Titeldaten
- Heuking, Christian
- BB - Betriebs Berater
- 
2013
 S.1155-1160
 
Zusätzliche Informationen: 
Aufsatz 
§ 1 GWB
BGH, Urt. v. 25.07.2012, 2 StR 154/12
Abstract
              Der Beitrag erläutert die Konsequenzen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zu § 298 StGB für wettbewerbswidrige Absprachen bei Ausschreibungen. Da der BGH den Tatbestand kartellrechtsakzessorisch auslegt, seien auch die Strafbarkeitsrisiken gesteigert. De-facto-Vergaben verstießen zwar gegen § 1 GWB, hätten aber durch § 101b GWB eine besondere Rechtsfolgenregelung erfahren, so dass sie nicht unter § 298 StGB fielen.
          Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
