Scientology-Schutzklausel im Vergaberecht

Titeldaten
  • Roth, Frank; Erben, Martin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2013
    S.409-417
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren setzen sich ausführlich mit der Fragestellung auseinander, inwieweit es vergabe- und vertragsrechtlich zulässig ist, eine Scientology-Bietererklärung von den Bietern im Vergabeverfahren einreichen zu lassen. Hierzu erläutern sie zunächst den Ursprung der Scientology-Bietererklärung, nämlich den SO-Erlass Bund 2001 vom 08.08.2001. Im Weiteren wird die Scientology-Bietererklärung rechtlich eingeordnet und darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Eigenerklärung zur Eignung, sondern um eine Angabe bzw. Erklärung i. S. von § 16 EG Abs. 3 VOL/A handele. Anschließend wird die Zulässigkeit der Scientology-Schutzklausel aus verfassungs-, vergabe-, und vertragsrechtlicher Sicht geprüft. Dabei sei insbesondere darauf zu achten, dass diese allenfalls in den Fällen zulässig sein könne, in denen ein sachlicher Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand bestünde. Überdies unterfalle die Scientology-Schutzklausel insbesondere mit ihrem Kündigungsrecht der AGB-Kontrolle. Im Ergebnis begegneten die Scientology-Bietererklärungen, unabhängig von der Frage der Verfassungskonformität, einer Reihe von vergabe- und zivilrechtlichen Bedenken.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg