Keine regelmäßige Rückforderung von Zuwendungen bei folgenlosen (schweren) Vergabeverstößen

Titeldaten
  • Krist, Matthias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2013
    S.481-483
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VG Düsseldorf - 01.04.2009 - AZ: VG 20 K 443/07 , OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 20.04.2012 - AZ: OVG 4 A 1055/09, BVerwG vom 13. Februar 2013, Az: 3 B 58.12

Abstract
Eine vergaberechtliche Würdigung des Beschlusses BVerwG vom 13.02.2013, Az: 3 B 58.12, bei der der Verfasser zu dem Schluss kommt, dass die vom BVerwG gebilligte vollständige Rückforderung einer Beihilfe wegen der Wahl der falschen Vergabeart nur dann zutreffend sein kann, wenn daneben die Feststellung getroffen wird, dass eine Verletzung der §§ 16 Abs. 6 VOB/A bzw. 16 Abs. 6 bis 8 VOL/A vorliegt und der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verletzt wurde.
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg