Die Vergabe von Energielieferverträgen durch die Kommune an lokale (gemeindliche) Energieerzeuger

Titeldaten
  • Tschäpe, Philipp
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2013
    S.547-553
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB, § 99 Abs. 2 GWB, § 99 Abs. 4 GWB, § 99 Abs. 10 GWB, § 99 Abs. 12 GWB, § 1 VOL/A, § 1 EG VOL/A, § 3 Abs. 3 VgV, § 3 Abs. 4 VgV, § 3 EG VOL/A, § 3 VOL/A, § 98 GWB

EuGH C 107/98 "Teckal", EuGH C 26/03 "Stadt Halle", OLG Celle vom 29.10.2009, 13 Verg 8/09

Abstract
Der Autor untersucht die Möglichkeiten von Kommunen, bei der Ausschreibung von Energielieferverträgen einen Vertragsschluss mit lokalen Erzeugern anzustreben. Dabei geht er auf die Rechtsprechung zur Inhouse-Vergabe und die Direktvergabe aufgrund von Ausschließlichkeitsmerkmalen nach § 3 EG Abs. 4 c) VOL/A ein. Hinsichtlich der dabei in Betracht kommenden technischen Sondermerkmale, sei zwischen der Lieferung von Wärme, Strom und Kraft-Wärmekopplung zu unterscheiden. Der geringere Wärmeverlust einer lokal gelegenen Erzeugeranlage erlaube es der Kommune, den lokal gelegenen Erzeuger im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu beauftragen, wenn andere Anbieter erheblich weiter entfernt seien. Dies gelte ggf. auch für Fälle der Kraft-Wärmekopplung, nicht jedoch für die Stromlieferung, welche in der Regel ohne größere Verluste auch über lange Strecken möglich sei. Der Autor grenzt seinen Beitrag abschließend vom Anwendungsbereich der geplanten Dienstleistungskonzessions-Richtlinie ab.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover