Inkompatible Konkurrenz

Im Check: Welche Fälle erlauben produktspezifische Ausschreibungen bzw. direkte Verhandlungen?
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2014
    S.28-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 8 EG Abs. 7 VOl/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12

Abstract
Der Autor bespricht die Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013, VII-Verg 16/12. Dabei geht es um die Beschaffung einer Verwaltungssoftware für studentische Prüfungsdaten. Die Hochschule hatte die ansonsten kostenfreie Folgeversion einer bereits langjährig eingesetzten Software vom Dienstleister installieren lassen. Ausgehend vom Leistungsbestimmungsrecht stellt der Autor in Anlehnung an die Entscheidung dar, welche Freiheiten der Auftraggeber bei der Beschreibung seiner Leistung hat und wo ihm Grenzen gesetzt sind. Die relevanten technischen und wirtschaftlichen Gründe, die eine produktspezifische Ausschreibung letztlich rechtfertigen können, werden hierbei besprochen. Am Schluss des Beitrags überträgt er die gewonnenen Erkenntnisse auf andere physische Güter, so z.B. auf die Neuausrüstung von Krankenhäusern mit radiologischen Geräten und dem damit verbundenen Schulungsaufwand beim Personal.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn