Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Vergabeentscheidung(en)?

Titeldaten
  • Goede, Matthias
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2014
    S.319 - 323
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Aufsatz

Abstract
Der Autor beschäftigt sich unter Einbeziehung des Verwaltungsprozessrechts mit typischen Entscheidungen, die Vergabestellen im Verlauf eines Vergabeverfahrens zu treffen haben, dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens und vor allem dem relevanten Zeitpunkt für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit durch die Vergabenachprüfungsinstanzen. Beispielsweise die Beurteilung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen Wegfall finanzieller Mittel, des Zeitpunkts für das Vorliegen einer vergaberechtlich relevanten Dringlichkeit oder des Umstands, dass Selbstreinigungsmaßnahmen durchgeführt worden sind. Er arbeitet heraus, wann für welche Entscheidungen grundsätzlich der richtige Zeitpunkt ist und unter welchen Umständen diese Entscheidungen gleichwohl ausnahmsweise zu einem späteren Zeitpunkt durch die Vergabestelle selbst zu korrigieren sind, sollen sie nicht durch Nachprüfungsantrag erfolgreich angegriffen werden können. Das gilt beispielsweise für die Prüfung der Eignung. So muss die Vergabestelle bei neuen Erkenntnissen am Ende der mündlichen Verhandlung eines Nachprüfungsverfahrens wieder in die Prüfung der Eignung eintreten und neu entscheiden. Ein wesentliches Ergebnis seines Beitrags ist, dass für den maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung entsprechend dem Verwaltungsprozessrecht zu differenzieren ist zwischen belastenden und begünstigenden Entscheidungen.
Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin