Die Obliegenheit zur unverzüglichkeit der Rüge von Vergaberechtsverletzungen vor dem Hintergrund des Europarechts

Titeldaten
  • Sumpf, Christoph
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 9/2014
    S.337-339
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 3 GWB

EuGH, Urteil vom 28.01.2010 - C-406/08 , EuGH, Urteil vom 24.06.2004 - C-212/02

Abstract
Der Autor geht der Frage nach, ob die Rügefrist im deutschen Recht nach § 107 Abs. 3 GWB mit dem europäischen Recht konform ist. Ausgehend von zwei Entscheidungen des EuGH (Uniplex, EuGH,,Urteil vom 28.01.2010 - C-406/08, und NRA, EuGH, Urteil vom 24.06.2004 - C-212/02) wird deren Übertragbarkeit auf die Rügefrist erörtert. Gegen eine Übertragbarkeit würden in der Rechtsprechung und Literatur als Argumente angeführt, dass die unverzügliche Rüge lediglich eine materiell-rechtliche Präklusionsregelung sei und der Begriff der Unverzüglichkeit eine ausreichend rechtssichere Formulierung wäre. Es wird dann ausgeführt, weshalb diese Argumente vor dem EuGH keinen Bestand haben dürften. Der Autor ist der Ansicht, dass nur der EuGH für ausreichende Klarheit sorgen könne. Schließlich wird dargelegt, wie mit dieser Unsicherheit in der Rechtspraxis umgegangen werden könnte.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg