Geheimwettbewerb und Informationsfreiheit

Wie Verwaltungsgerichte das Spannungsverhältnis auflösen
Titeldaten
  • Beckmann-Oehmen, Katrin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2014
    S.5-7
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Aufsatz

Abstract
Die Verfasserin geht der Frage nach, ob und inwieweit die Informationsfreiheitsgesetze einen Anspruch auf Preisgabe von Informationen aus einem Vergabeverfahren, insbesondere im Hinblick auf den vereinbarten Preis vermitteln. Zunächst zeigt sie einleitend die Informationsansprüche, die sich unmittelbar aus dem Vergaberecht ergeben, auf. Anschließend stellt sie die Voraussetzungen für einen Informationsanspruch nach dem IFG NRW dar. Sodann stellt sie konkrete Fällen aus der Rechtsprechung (VG Schleswig, Urteil vom 31.08.2004 – 6 A 245/02, VG Münster, Urteil vom 02.10.2009 – 1 K 2144/08 und VG Stuttgart, Urteil vom 17.05.2011, 13 K 3505/09) vor. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass oberhalb der Schwellenwerte die Spezialvorschrift des § 111 GWB die landerechtlichen Regelungen verdränge. Unterhalb der Schwellenwerte hingegen sei der Anwendungsbereich der Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze eröffnet. Hier komme jedoch dem Schutz von Betriebes- und Geschäftsgeheimnissen sowie dem Schutz der behördlichen Willensbildung eine besondere Bedeutung zu. Der Vergabevermerk unterfalle diesem Schutzregime jedoch nicht. Auch sei ein Offenbarungsinteresse bei Vergaben ohne öffentliche Beteiligungsmöglichkeit regelmäßig zu bejahen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin