Das Aussterben der Nebenangebote bei Bauvertragsvergabe und der daraus resultierende volkswirtschaftliche Schaden

Titeldaten
  • Luber, Hermann
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2014
    S.448-452
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

BGH, Beschluss vom 07.01.2014, Az. X ZB 15/13

Abstract
Der öffentliche Auftraggeber hat Nebenangebote bei einer europaweiten Ausschreibung ausdrücklich zuzulassen. Gleichzeitig hat er die Mindestanforderungen anzugeben, die das Nebenangebot erfüllen muss. Ebenfalls ist mittlerweile geklärt, dass bei der Wertung der Haupt- und Nebenangebote nicht ausschließlich der Preis maßgeblich sein darf, sondern dass darüber hinaus weitere Wertungskriterien anzugeben sind. Diese zusätzlichen Wertungskriterien sollen es dem Auftraggeber ermöglichen, die Abweichungen durch das Nebenangebot bei der Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes zu berücksichtigen. Der Autor setzt sich in seinem Aufsatz mit diesen Fragen auseinander. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es den Hinweisen der Rechtsprechung an Praxistauglichkeit fehle und sich die Rechtsanwender deshalb letztlich nicht in der Lage sehen, ordnungsgemäße Mindestanforderungen und geeignete Wertungskriterien festzulegen. Nach Auffassung des Autors führt das im Ergebnis dazu, dass in Zukunft noch stärker auf die Zulassung von Nebenangeboten verzichtet werden wird, was insgesamt zu Nachteilen führen werde. Dem Auftraggeber bleiben nämlich hierdurch innovative und kostengünstige Lösungen vorenthalten.
Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf