Titeldaten
- Casati, Claus
- RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
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 Heft 3/2014
 S.119-128
 
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Aufsatz 
Abstract
              Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Auftraggebereigenschaft des Österreichischen Rundfunks (ORF) auseinander. Anders als das zuständige Bundesverwaltungsgericht kommt der Autor zu dem Schluss, dass der ORF kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des BVergG 2006 ist. Er begründet dies damit, dass aus seiner Sicht – entgegen der Judikatur – der ORF voll dem Wettbewerb unterliegt und somit gewerbliche Leistungen erbringt. Anders als in Deutschland bestünde aus seiner Sicht keine Staatshaftung bzw. Finanzierungsgarantie.
          RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
