Das doppelte Lottchen

Oder: Ob und wie zwei Hauptangebote eines Bieters in die Wertung kommen
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2014
    S.24-26
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser geht in seinem Beitrag anhand aktueller Rechtsprechung der Frage nach, unter welchen Umständen es zulässig ist, mehrere Hauptangebote einzureichen. Hierbei untersucht er verschiedene Fallgestaltungen. Zunächst stellt er die Situation dar, dass zwei Hauptangebote mit unterschiedlichen, aber verdeckten Produkten und unterschiedlichen Preisen abgeben werden. Dies sei nach der Entscheidung des OLG München vom 10.04.2014 – Verg 3/14 nicht möglich. Da dieser Entscheidung jedoch ein Vergabeverfahren nach der VOB/A zugrunde lag, wäre eine abweichende Entscheidung im VOL/A Bereich hier denkbar. Die zweite Fallkonstellation die er darstellt, geht von inhaltlich unterschiedlichen Angeboten bei gleichem Preis für die jeweiligen technischen Varianten aus. Nach einer Entscheidung des Zivilsenats des OLG Koblenz vom 06.06.2013 – 2 U 522/12 sei dies jedoch unzulässig, wobei fraglich sei, ob sich die Entscheidung auf ein Nachprüfungs-verfahren übertragen lasse. Abschließend befasst er sich mit der Frage, ob ein Nebenangebot in ein Hauptangebot umgewandelt werden könne. Dies scheitere im VOB-Bereich schon daran, dass im Submissionstermin Nebenangebote nicht verlesen werden und das Verlesen nicht nachgeholt werden kann. Im VOL/A Bereich sei eine andere Beurteilung möglich, da dort diese Einschränkung nicht gegeben ist.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin