Industrie- und Handelskammern als öffentliche Auftraggeber?

Titeldaten
  • Pielow, Johann-Christian; Booz, Marco
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 1/2015
    S.12-14
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren übertragen in dem Aufsatz die Rechtsprechung des EuGH zur Ärztekammer Westfalen-Lippe auf die IHK‘n. Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, dass die IHK‘n mangels überwiegender staatlicher Finanzierung sowie wegen fehlender staatlicher Aufsicht keine öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB sind. Grundsätzlich müssten die IHK‘n auch das Vergaberecht unterhalb der Schwellenwerte nicht anwenden, wobei abweichende Auslegungen der landesrechtlichen Regelungen denkbar seien. Allerdings könne eine Selbstbindung an das Vergaberecht bewirkt werden, wenn sich die IHK‘n selbst als öffentliche Auftraggeber definieren und ihre Praxis entsprechend ausrichten.
Pascal Friton , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin