Inhouse-Vergabe nach aktuellem und künftigem Recht

Titeldaten
  • Greb, Klaus
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2015
    S.289-295
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 12 Richtlinie 2014/24/EU

Abstract
Der Beitrag erläutert die Veränderungen durch die neuen Vergaberichtlinien im Bereich der Inhouse-Vergabe, mit dem Schwerpunkt auf bisher umstrittene Konstellationen (Enkel-, Schwester-Vergaben, inverse- sowie horizontale Inhouse-Vergaben). Für den Verfasser bringen die Richtlinien neben Klarstellungen auch neue Interpretationsprobleme mit sich, die den Gesetzgeber veranlassen sollten, von einer schlichten 1:1 Umsetzung abzusehen (so nunmehr aber § 108 GWB-E). Eine Vorabanwendung vor Umsetzung über eine sog. „Vorwirkung" sei nicht möglich. Sofern die Inhouse-Voraussetzungen der Richtlinien nicht vorliegen, beurteile sich eine Ausschreibungspflicht primär aus dem Sekundärrecht in Gestalt der EU-Vergaberichtlinien (also nicht aus dem Primärrecht).
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München