Der reine Preiswettbewerb – wann ist er sinnvoll, wann verboten?

Titeldaten
  • Stoye, Jörg ; Plantiko, Calle B.
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2015
    S.309-313
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Aufsatz

§ 97 Abs. 5 GWB, Art. 53 Abs. 1 RL 2004/18/EG

Abstract
Nach § 97 Abs. 5 GWB wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Damit scheint sich der nationale Gesetzgeber gegen eine Zuschlagsentscheidung ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises festgelegt zu haben. Allerdings besteht Uneinigkeit darüber, ob tatsächlich ein generelles Verbot des reinen Preiswettbewerbs anzunehmen ist. Zur Klärung der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das nationale und das europäische Vergaberecht den reinen Preiswettbewerb zulassen, analysieren die Autoren die entsprechenden Vorschriften eingehend. Im Ergebnis lasse sich nach Auffassung der Autoren festhalten, dass öffentliche Auftraggeber im Hinblick auf die Entscheidung, ob sie neben dem Preis weitere Zuschlagskriterien heranziehen möchten, frei seien. Diese Freiheit werde jedoch in bestimmten Sonderkonstellationen begrenzt. Bei Umsetzung der neuen Richtlinien habe der nationale Gesetzgeber allerdings die Möglichkeit, den reinen Preiswettbewerb künftig für alle oder aber nur für bestimmte Leistungsgegenstände oder Auftraggeber zu untersagen.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin