Wenn die Zeit davonläuft …

Das Spannungsfeld zwischen de-facto-Vergabe und Daseinsvorsorge
Titeldaten
  • Rainer, Noch
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2015
    S.33-36
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Karlsruhe, 15 Verg 4/14, 5/14 und 9/14

Abstract
Der Autor stellt anhand eines Vergabeverfahrens wegen Beförderungsleistungen für Behinderte dar, welche Fehler öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung und Zeitplanung eines Vergabeverfahrens machen können: unklare Leistungsbeschreibung, zu kurze Angebotsfrist, keine Abhilfe von Rügen, Verzicht auf die Öffnung der Angebote, nur weil Nachprüfungsanträge eingereicht wurden. Dabei geht er insbesondere auf die Voraussetzungen der Interimsvergabe ein. Im streitigen Verfahren hatte das OLG Karlsruhe Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Interimsvergabe im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb, weil die Dringlichkeit dadurch verursacht wurde, dass der Auftraggeber trotz der laufenden Nachprüfungsverfahren nicht mit der Planung der Interimsvergabe begonnen hatte. Auch die Daseinsvorsorge könne nicht jedweden Verzicht auf Wettbewerb rechtfertigen.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin