Der Teufel steckt im Detail

Zur Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise
Titeldaten
  • Krämer, Martin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2015
    S.9-12
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Aufsatz

Abstract
Der Autor stellt in seinem Beitrag die gegenwärtige Rechtslage zur Möglichkeit bzw. Pflicht des Auftraggebers, Nachweise und Erklärungen nachzufordern, dar. Nach einer kurzen Einführung hinsichtlich der früheren Rechtslage geht er auf die Änderungen durch die Vergaberechtsnovelle 2009 in diesem Bereich ein und stellt sodann im Einzelnen dar, wann eine Nachforderungspflicht im Anwendungsbereich der VOB/A nicht besteht und skizziert Beispielsfälle aus der Rechtsprechung, in denen eine Nachforderung unzulässig respektive geboten war. Im Anschluss widmet sich der Autor der Darstellung eines jüngeren, von der früheren Rechtsprechung abweichenden Beschlusses des OLG Düsseldorf, wonach auch im Anwendungsbereich der VOF eine Pflicht zur Nachforderung besteht. Schließlich weist er auf die dadurch bestehende Manipulationsgefahr auf Bieterseite hin und verweist hierzu auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe. Im Ergebnis kann festgehalten werden: Es gibt keine allgemeingültige Antwort auf die Frage, wann Nachweise und Erklärungen nachzufordern sind. Probleme können vermieden werden, indem der Auftraggeber nur das Notwendigste an Nachweisen verlangt.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin