Public Procurement – Meaning of ‘Public Works Contract’ – Scope of the Principle of ‘Res Judicata’

Titeldaten
  • Kitsos, John
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2015
    S.207-212
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 10.07.2014, Rs. C-213/2013

Abstract
Der Autor kommentiert die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs vom 10.07.2014 (C-213/2013 "comune di Bari"). Nachdem er den komplexen Sachverhalt dieses Falles zusammenfasst, beschäftigt er sich mit der ersten Vorlagefrage, inwieweit ein Vertrag, der im Wesentlichen die Anmietung eines (noch herzustellenden) Gebäudes betrifft, als Bauauftrag einzuordnen sei. Der europäische Gerichtshof bestätige die von ihm schon vorher aufgestellten Voraussetzungen: maßgeblich sei zum einen der Hauptgegenstand des Vertrages – hier die Erstellung eines neuen Gerichtszentrums. Zum anderen komme es darauf an, ob die Bauleistung nach den Erfordernissen des Auftraggebers erfolgen solle bzw. ob dieser zumindest einen entscheidenden Einfluss auf die Planung sich hat einräumen lassen. Auch diese Voraussetzung war hier erfüllt. Schließlich geht der Autor noch auf die zweite Vorlagefrage ein, in wieweit einem nationalen Gericht erlaubt sei, eine rechtskräftige, unanfechtbare Entscheidung von sich aus zu revidieren, wenn feststeht, dass diese Entscheidung gegen EU-Recht verstößt. Grundsätzlich sei dies wegen des Prinzips "res judicata" unzulässig. Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn das Recht des betroffenen Mitgliedstaates im Einzelfall eine Wiederaufnahme zulasse.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin